Subunternehmer im Service: Verantwortung klar regeln
Auswahl, Qualifikation und Haftung bei Subunternehmern in Wartungsverträgen.
Clausentia Team
Subunternehmer im Service: Verantwortung klar regeln
Subunternehmer richtig einbinden
Viele Wartungsunternehmen arbeiten mit Subunternehmern, um Spezialaufgaben oder Spitzenlasten abzudecken. Doch wer haftet, wenn der Subunternehmer einen Fehler macht? Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Verantwortlichkeiten in Wartungsverträgen klar regeln und sich vor Durchgriffshaftung schützen.
Zielgruppe: Geschäftsführer, Serviceleiter und Projektmanager in Wartungsunternehmen für Turbinen, Anlagen und Maschinen.
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Das Wichtigste auf einen Blick
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Haftung auf Auswahl und Überwachung begrenzen
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Mindestversicherung von 2-5M EUR verlangen
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3 Musterklauseln für faire Regelungen
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Freistellungsklauseln für Subunternehmer-Schäden
Inhaltsverzeichnis
- Warum Subunternehmer-Haftung kritisch ist
- Die drei wichtigsten Verantwortlichkeiten
- Checkliste: Subunternehmer richtig auswählen
- Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Warum Subunternehmer-Haftung kritisch ist
Subunternehmer sind in der Wartungsbranche unverzichtbar. Spezialisten für Turbinenregelung, Experten für Hydrauliksysteme oder Zertifizierte für Explosionsschutz: Ohne sie können viele Aufträge nicht erfüllt werden. Doch mit jedem Subunternehmer steigt das Haftungsrisiko exponentiell.
Typische Risiken:
- Durchgriffshaftung für Subunternehmer-Fehler
- Mangelnde Versicherungsdeckung bei Schäden
- Qualifikationsmängel bei Spezialaufgaben
- Koordinationsfehler zwischen Haupt- und Subunternehmer
Rechtlicher Rahmen:
Nach § 278 BGB haftet der Auftragnehmer für seine Erfüllungsgehilfen wie für eigene Fehler. Das bedeutet: Wenn Ihr Subunternehmer bei der Turbinenwartung einen Fehler macht, haften Sie vollständig. Diese Haftung kann jedoch vertraglich begrenzt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die drei wichtigsten Verantwortlichkeiten
2.1 Auswahl und Qualifikation
Typische Formulierung:
"Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch mangelhafte Auswahl von Subunternehmern entstehen."
Risiko:
Unklare Auswahlkriterien führen zu Rechtsunsicherheit. Wer entscheidet, was "mangelhaft" ist?
Empfehlung:
Definieren Sie konkrete Auswahlkriterien:
"Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Subunternehmer mit folgenden Qualifikationen einzusetzen:
- Nachweisbare Referenzen in der entsprechenden Technologie
- Gültige Zertifizierungen (z.B. ISO 9001, Explosionsschutz)
- Mindestversicherung von 2 Millionen Euro"
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Clausentia Tipp: Qualifikationsnachweise
Fordern Sie jährliche Aktualisierung aller Qualifikationsnachweise. Zertifizierungen können ablaufen, Versicherungen gekündigt werden. Dokumentieren Sie die Prüfung schriftlich.
Rechtsgrundlage:
Die sorgfältige Auswahl von Erfüllungsgehilfen ist nach § 278 BGB geschuldet. Konkrete Kriterien machen die Erfüllung überprüfbar.
2.2 Überwachung und Koordination
Typische Formulierung:
"Der Auftragnehmer überwacht die Tätigkeit der Subunternehmer und stellt sicher, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden."
Risiko:
Unrealistische Überwachungsanforderungen führen zu Personalengpässen und Mehrkosten.
Empfehlung:
Definieren Sie Überwachungsstufen je nach Risikograd:
- Kritische Arbeiten: Kontinuierliche Überwachung
- Standardarbeiten: Stichprobenkontrolle
- Routinearbeiten: Dokumentationsprüfung
Vertragsklausel:
"Die Überwachung erfolgt risikobasiert. Kritische Arbeiten werden kontinuierlich überwacht, Standardarbeiten stichprobenartig kontrolliert."
Rechtsgrundlage:
§ 278 BGB verlangt angemessene Überwachung. Was "angemessen" ist, hängt vom Risiko der jeweiligen Tätigkeit ab.
2.3 Versicherung und Freistellung
Typische Formulierung:
"Der Subunternehmer stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die aus der Subunternehmer-Tätigkeit entstehen."
Risiko:
Freistellungsklauseln sind oft unwirksam, wenn der Subunternehmer nicht ausreichend versichert ist.
Empfehlung:
Kombinieren Sie Versicherungspflicht und Freistellung:
"Der Subunternehmer verpflichtet sich:
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 2 Millionen Euro Deckung zu unterhalten
- Den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freizustellen, die aus der Subunternehmer-Tätigkeit entstehen
- Jährlich einen aktuellen Versicherungsnachweis vorzulegen"
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Clausentia Tipp: Versicherungsprüfung
Prüfen Sie nicht nur die Deckungssumme, sondern auch die Deckungsbedingungen. Viele Versicherungen schließen bestimmte Tätigkeiten oder Schadensarten aus.
Rechtsgrundlage:
Freistellungsansprüche sind nach § 249 BGB möglich, wenn der Schädiger zur Schadensersatzleistung verpflichtet ist.
Checkliste: Subunternehmer richtig auswählen
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Subunternehmer-Auswahl: 8 kritische Punkte
Qualifikation: Sind alle erforderlichen Zertifizierungen vorhanden?
Referenzen: Können mindestens 3 ähnliche Projekte nachgewiesen werden?
Versicherung: Ist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden?
Freistellung: Ist eine Freistellungsklausel vereinbart?
Überwachung: Sind Überwachungsstufen je nach Risiko definiert?
Dokumentation: Werden alle Nachweise schriftlich gesichert?
Koordination: Sind Ansprechpartner und Eskalationswege definiert?
Haftungsbegrenzung: Ist die eigene Haftung für Subunternehmer begrenzt?
Tipp: Nutzen Sie diese Checkliste für jeden neuen Subunternehmer. Dokumentieren Sie alle Prüfungen und Nachweise.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
| Fehler | Folge | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Keine konkreten Auswahlkriterien | Rechtsunsicherheit bei Schäden | Qualifikationsmatrix erstellen |
| Versicherung nicht prüfen | Freistellung wertlos | Jährliche Versicherungsnachweise |
| Unrealistische Überwachung | Personalengpass und Mehrkosten | Risikobasierte Überwachung |
| Freistellung ohne Versicherung | Schaden bleibt beim Auftragnehmer | Versicherungspflicht vereinbaren |
| Keine Dokumentation | Beweislast-Probleme | Checklisten und Nachweise |
| Unklare Koordination | Projektverzögerungen | Ansprechpartner definieren |
FAQ
Muss ich den Auftraggeber informieren, wenn ich Subunternehmer einsetze?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Wartungsverträge enthalten eine Informationspflicht oder sogar eine Zustimmungspflicht für Subunternehmer. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf entsprechende Klauseln. Bei kritischen Arbeiten ist eine Information meist sinnvoll, um Transparenz zu schaffen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Subunternehmer sein?
Die Höhe hängt vom Risiko der jeweiligen Tätigkeit ab. Für Standard-Wartungsarbeiten sind 2 Millionen Euro üblich, für kritische Arbeiten an Turbinen oder Anlagen sollten es mindestens 5 Millionen Euro sein. Stimmen Sie die Summe mit Ihrem eigenen Versicherungsschutz ab.
Kann ich meine Haftung für Subunternehmer komplett ausschließen?
Nein, die Haftung für Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sie können sie jedoch auf die sorgfältige Auswahl und Überwachung begrenzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Haftung bestehen.
Was passiert, wenn der Subunternehmer insolvent wird?
Bei Insolvenz des Subunternehmers haften Sie weiterhin für dessen Fehler. Die Freistellungsklausel wird wertlos. Deshalb ist es wichtig, dass Subunternehmer ausreichend versichert sind. Prüfen Sie auch die Bonität potenzieller Subunternehmer vor Vertragsabschluss.
Wie oft sollte ich die Qualifikation von Subunternehmern prüfen?
Mindestens jährlich, bei kritischen Arbeiten auch häufiger. Zertifizierungen können ablaufen, Versicherungen gekündigt werden, und Referenzen können sich ändern. Dokumentieren Sie alle Prüfungen schriftlich, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass Sie sorgfältig ausgewählt haben.
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Quellen und rechtliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfügbar auf Gesetze-im-Internet.de
- § 278 BGB: Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen (Haftung für Subunternehmer)
- § 249 BGB: Schadensersatz durch Geld (Freistellungsansprüche)
- § 276 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners (Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit)
Weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz: Allgemeine Informationen zum Vertragsrecht
- Industrie- und Handelskammer: Branchenspezifische Vertragsgestaltung (regional verfügbar)
- Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA): Leitfäden für Wartungsverträge
Rechtlicher Hinweis: Diese Quellen dienen der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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